Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Stand Februar 2025

 I.    Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der Auftraggeber Unternehmer (Paragraf 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB ist.
  2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  3. Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen VOGT INDUSTRIAL SOLUTIONS (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Diese AGB gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

II.    Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Bei der Bestellung der Ware und / oder Dienstleistung durch den Auftraggeber handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot nach Paragraf 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.
  3. Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Auftraggebers kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden. Für den Fall, dass wir als Anbieter das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt II.2. annehmen, sind an den Auftraggeber übermittelte Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
  4. Wenn nachträgliche Änderungen einen Mehraufwand beim Anbieter bedeuten, wird der Anbieter dem Auftraggeber ein Änderungsangebot zukommen lassen.

III.    Preise und Zahlungsvereinbarungen

  1. Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise für Dienstleistungen oder aktuellen Preise ab Lager oder bei Direktlieferungen ab Herstellerwerk, zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten (evtl. auch Zollgebühren), sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. die Vergütung der Dienstleistung hat ausschließlich auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis / die Vergütung fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung / Abnahme der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung.
  4. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach Paragraf 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

IV.    Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
  2. Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Auftraggeber über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist  beispielsweise dann gegeben, wenn eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefunden hat, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wenn sonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt) gegeben sind oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Ob ein Lieferverzug von uns als Anbieter gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug von uns als Anbieter ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Auftraggebers.

V.    Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen. Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.
  2. Mit Versand der Ware an den Auftraggeber geht die Gefahr der Lieferung an den Auftraggeber über, unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch für Teillieferungen.

VI.    Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
  2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  3. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

VII.    Mangelansprüche des Auftraggebers

  1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (Paragrafen 474 ff. BGB) und die Rechte des Auftraggebers aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere von Seiten des Herstellers.
  2. Für Mängel, die der Auftraggeber gemäß Paragraf 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.  
  3. Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur, soweit der Auftraggeber seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (Paragrafen 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
  4. Sendungen mit offensichtlichen Transportschäden sind gegenüber der Spedition sofort geltend zu machen. Eine Verantwortung unsererseits für solche Transportschäden wird ausgeschlossen.
  5. Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Anbieter ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Auftraggeber im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt.
  6. Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Auftraggeber uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Auftraggeber uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Einen Rückgabeanspruch steht dem Auftraggeber jedoch nicht zu.

VIII.    Verjährung und Gewährleistung

  1. Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von Paragraf 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr für ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungspflicht ganz ausgeschlossen.
  2. Keine Gewährleistung wird insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritter, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und ungeeigneter Betriebsmitteln übernommen.
  3. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie bei Nichteinhaltung der entsprechenden Betriebsvorschriften führen zu einem sofortigen Erlöschen der Gewährleistungs- und Haftungspflicht.

IX.    Sonstige Haftung

  1. Wir als Anbieter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

X.    Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

XI.    Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz von VOGT INDUSTRIAL SOLUTIONS.
     

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